Erneut droht Abschiebung für einige aus der Gruppe der 72 afghanischen Geflüchteten aus Ungarn!
- by welcome
Nachdem bereits Anfang November Abschiebungen angekündigt, dann aber gestoppt wurden, bereitet das Regierungspräsidium Baden-Württemberg kurz vor Ablauf einer Frist (s.u.) erneut Abschiebungen vor. Betroffen sind bisher vier Familien und Einzelpersonen, die am 7.1. bzw. am 9.1. abgeschoben werden sollen. Es ist zu befürchten, dass in den kommenden Tagen weitere Abschiebungen angekündigt werden.
Die Betroffenen sind Personen aus einer Gruppe afghanischer Flüchtlinge, die im Juni 2013 von Ungarn nach Karlsruhe gekommen sind. Durch verschiedene Veranstaltungen und Proteste haben sie auf die schlechten Bedingungen von Flüchtlingen in Ungarn und Europa aufmerksam gemacht.
Bereits Anfang November sollten Menschen aus der Gruppe abgeschoben werden. Die Abschiebungen wurden damals allerdings nach spontanen hefigen Protesten und einer angeblich angekündigten Verfassungsbeschwerde zurückgezogen.
Um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können, muss eine zugehörige juristische Auseinandersetzung eigentlich bereits abgeschlossen sein. In allen Verfahren der genannten Gruppe haben jedoch bis heute die Hauptverhandlungen gegen die Ausweisungen nicht einmal begonnen.
Doch auch unter diesen Umständen ist es ggf. möglich eine Verfassungsbeschwerde zu stellen – allerdings nur unter ganz bestimmten, komplexen Voraussetzungen. Diese müssen jedoch zunächst sehr genau geprüft werden, damit die Verfassungsbeschwerde nicht allein schon auf Grund von formalen Fehlern abgelehnt werden kann.
Die zuständige Abteilung im Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun weder genug Zeit gegeben für das Erstellen der Verfassungsbeschwerde, noch hat sie jemals in einem Gespräch mit der zuständigen Anwältin den Stand der Verfassungsbeschwerde abgeklärt. Stattdessen wurden die nun bevorstehenden Abschiebungen kurzfristig und zwischen den Jahren angekündigt, ohne überhaupt die Rücknahme des Abschiebestopps bekannt zu machen.
Die erneuten Abschiebungstermine sind für den 7. und 9. Januar angekündigt. Betroffen sind mehrere Familien und eine Einzelperson, darunter u. A. eine alleinstehende, psychisch kranke Frau mit ihren drei Kindern.
Interessant dabei ist ebenfalls: Wenn die Betroffenen noch einige Tage in Deutschland verbleiben, dann können sie überhaupt nicht mehr nach Ungarn abgeschoben werden. Denn für manche endet die durch Dublin-II verordnete Zuständigleit des Ersteinreiselandes Ungarn am 9. und für andere spätestens am 14. Januar. Danach wird stattdessen die BRD zuständig, was zumindest eine vorübergehende Sicherheit für die Betroffenen bedeuten würde.
Zur Vorgeschichte:
In Ungarn hatten alle Personen aus der Gruppe zwar unterschiedliche Aufenthaltsrechte erhalten. Allerdings werden Flüchtlinge in Ungarn maximal 12 Monate in Lagern untergebracht und danach einfach auf die Straße gesetzt – ohne jede finanzielle oder soziale Unterstützung, ohne realistische Chance auf Arbeit oder Wohnraum und ohne Zugang zu medizinischer Versorgung. Da in Ungarn Obdachlosigkeit strafbar ist, führt dies zusätzlich zur Kriminalisierung der Flüchtlinge.
Um sich gegen diese unmenschlichen Bedingungen zu wehren, hatten sich die 72 Menschen bereits in Ungarn zu einer Gruppe zusammengefunden und, neben anderen Initiativen, mit Unterstützung des UNHCR (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen) Gespräche mit den zuständigen Stellen vor Ort geführt – leider ohne Erfolg. Letztlich sah die Gruppe keinen anderen Ausweg, als weiter nach Deutschland zu flüchten und hier Asyl zu beantragen. Die BRD fühlt sich jedoch unter Verweis auf das EU-Flüchtlingsrecht (Dublin II) nicht zuständig, lehnte die Asyl-Anträge ab und will die Flüchtlinge nach Ungarn abschieben. Allerdings sind die „Dublin II“-Voraussetzungen, nämlich ein menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen in Ungarn, wie auch in Griechenland, Polen oder Italien in vielen Fällen nicht gewährleistet, was inzwischen auch immer mehr Gerichte feststellen und regelmäßig auch in den Medienberichten zum Ausdruck kommt.
Um die Abschiebungen noch zu verhindern brauchen wir Eure sofortige Mithilfe.
So kurzfristig gibt es wenige Möglichkeiten die Abschiebungen allein auf juristischem Weg zu verhindern. Stattdessen können wir versuchen, öffentlichen Druck auf die zuständige Stelle im Regierungspräsidium Karlsruhe aufzubauen.
Bitte helft mit!
Ruft den Leiter der zuständigen Abteilung im Regierungspräsidium Karlsruhe und seine Stellvertreterin an und protestiert gegen die geplanten Abschiebungen!
Oder organisiert eigene Protestaktionen um die Betroffenen zu unterstützen und eure Solidarität zu zeigen!
Manfred Garhöfer, Abteilungspräsident
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8
Telefon: 0721 926-7000
Jutta Nees, Abteilungsdirektorin
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8
Telefon: 0721 926-7018
Sendet Faxe an die beiden!
Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge
Fax: 0721 9334028
Abschiebungen stoppen sofort!
Kein Mensch ist illegal!
No Border No Nation!
Nachdem bereits Anfang November Abschiebungen angekündigt, dann aber gestoppt wurden, bereitet das Regierungspräsidium Baden-Württemberg kurz vor Ablauf einer Frist (s.u.) erneut Abschiebungen vor. Betroffen sind bisher vier Familien und Einzelpersonen, die am 7.1. bzw. am 9.1. abgeschoben werden sollen. Es ist zu befürchten, dass in den kommenden Tagen weitere Abschiebungen angekündigt werden. Die Betroffenen sind…
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