Lassen wir es nicht zu, dass ein legitimer Protest von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen weiter kriminalisiert wird.

Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen / Kurzzeitige Verhaftung nach 9 Monaten

Insgesamt kam es nach unseren Kenntnissen bislang zu vier Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen. Ein Geflüchteter, der bereits mehr als drei Monate in Untersuchungshaft war, wurde von dem Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte freigesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Er bekam keine Haftentschädigung und bezahlt noch heute mehr als 1.000 € für die Gerichtskosten. Ein weiteres Verfahren mit gleichem Sachverhalt wurde eingestellt. Der Geflüchtete hatte gegen den Strafbefehl geklagt. Ein dritter Geflüchteter wurde zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Hier hat das Gericht ein Exempel statuiert. Der Betroffene habe bei einem Gerangel einem Polizisten zwei- drei mal gegen den Helm geschlagen, war die Begründung für die lange Haft. Alle drei Personen sprechen neben ihrer Muttersprache nur französisch. Sie konnten den Polizeieinsatz, der in ihrem Zimmer um 5:30 Uhr morgens stattfand, nicht einordnen. Weil sie nichts verstanden haben, gerieten sie in Panik. Und so kam es bei einem ähnlichen Sachverhalt zu drei unterschiedlichen Urteilen. Im Zusammenhang mit der Polizeirazzia am 3. Mai 2018, klagen zwei weitere Bewohner gegen die ihnen zugestellten Strafbefehle. Die Prozesse werden am 14. März 2019 stattfinden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart steht ebenfalls noch ein Verfahren aus. Ein Geflüchteter klagt gegen den Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018. Neun Monate nach dem Protest in Ellwangen, wurde am 30. Januar 2019 ein Familienvater, der in der Einrichtung lebt, zur Polizeistation der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, dort einen Tag festgehalten und dann dem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen Haftbefehl wegen „Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung“. Zwei Wochen später, musste der Betroffene nach einer Haftbeschwerde wieder freigelassen werden.

Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen / Kurzzeitige Verhaftung nach 9 Monaten Insgesamt kam es nach unseren Kenntnissen bislang zu vier Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen. Ein Geflüchteter, der bereits mehr als drei Monate in Untersuchungshaft war, wurde von dem Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte freigesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Er bekam keine Haftentschädigung und…