Treffen in Pforzheim zur Vorbereitung einer Demonstration gegen das Abschiebegefängnis

Gegen das Abschiebegefängnis, die Ausweitung des Abschiebegewahrsams und die weitere Aushöhlung des Asylrechts

Mittwoch, 15. März 2017, 19.30 Uhr, DGB-Haus in Pforzheim, Rathgebstr. 23

Warum wollen wir in Pforzheim vor dem Abschiebegefängnis demonstrieren?

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 die langjährige und rechtswidrige Praxis, Geflüchtete in normalen Justizvollzugsanstalten (JVA) einzusperren, wie beispielsweise in Mannheim, gestoppt. Die baden-württembergische Landesregierung hat nun seit April 2016 in Pforzheim, in einer ehemaligen Jugendhaftanstalt, ein Abschiebegefängnis eingerichtet. Und das landesweit für Abschiebungen zuständige Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe nutzt es bereits ausgiebig. Verharmlosend  werden die Abschiebungen „Rückführungen“ genannt.  Das Gefängnis in Pforzheim soll bis 2018 auf 80 Haftplätze ausgebaut werden. Es ist ein Baustein eines jahrzehntelangen aufgebauten Abschiebeapparates, der maßgeblich dazu beiträgt, die Anliegen der Flucht zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Flucht und Migration sind kein Verbrechen! Wir sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass Menschen in Haft genommen werden, deren einziges „Verbrechen“ ist, vor Krieg, Elend, Klimakatastrophen oder aus anderen Gründen zu fliehen, oder die einfach auf der Suche nach einem Leben in Würde sind.

Die Gründe, Geflüchtete in Haft zu nehmen, sollen sogar noch erweitert werden. Zurzeit liegt ein neuer Gesetzentwurf in Berlin vor, nach dem noch leichter abgeschoben werden kann. Selbst Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können – ohne vorherige Ankündigung. Die Aufenthaltsdauer spielt dabei keine Rolle. Unterstellter Grund: Fehlende Mitwirkungspflicht.

Schon bei den Sammelcharter-Abschiebungen nach Afghanistan im Dezember 2016 und Januar 2017 wurden auch langjährig Geduldete und sogar Kranke abgeschoben. Einer dieser Abgeschobenen wurde wenige Tage später im „sicheren“ Kabul bei einem Bombenanschlag verletzt (!). Während andere Bundesländer einen Abschiebestopp nach Afghanistan verhängt haben, sieht sich das Grün regierte Land Baden-Württemberg dazu nicht in der Lage. Innenminister Strobl gilt bundesweit als Scharfmacher bei der Einschränkung der Rechte von Geflüchteten und tritt für weitere Gesetzesverschärfungen ein. Viele der Abgeschobenen waren vorher in Abschiebehaft. Es ist ein Skandal, dass Menschen jetzt sogar in den Bürgerkrieg nach Afghanistan abgeschoben werden. Auch die Abschiebungen von Roma in die Perspektivlosigkeit, prekären Lebensverhältnisse und strukturelle Diskriminierung, in die angeblich sicheren Balkanländer, verurteilen wir entschieden.

Geflüchtete können selbst ohne richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen werden, wenn „der begründete Verdacht vorliegt, der Ausländer könnte sich der Sicherungshaft entziehen.“ Diese beliebig interpretierbaren Regelungen können de facto auf fast alle Geflüchtete zutreffen, die nur im Besitz einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) sind. Die im neuen Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 10 Tage ist rechtsstaatlich höchst problematisch. PRO ASYL hat die Einführung des § 62b AufenthG bereits im letzten Jahr scharf kritisiert. Mit dem Ausreisegewahrsam wird ohne die übliche rechtsstaatliche Prüfung einzelner Haftgründe eine Abschiebungshaft angeordnet. Betroffen sind alle Geflüchtete.

Betroffen davon sind auch viele Roma, die z.B. aus dem Kosovo, Mazedonien oder Serbien geflüchtet sind. Fast wöchentlich finden vom Baden-Airpark Sammelabschiebungen in den Balkan statt. Eine Großteil davon sind Kinder und Jugendliche. Dies, obwohl viele bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und arbeiten und ihre Kinder zum Teil hier geboren sind.

Für Menschen, die hier lediglich in einem Duldungsstatus leben, ist dies eine riesige psychische Belastung. Viele der Geflüchteten haben sowieso bereits eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund ihrer Fluchtgeschichte. Nunmehr müssen sie, auch nach Jahren, täglich damit rechnen, dass sie mit ihren Familien ins Ungewisse abgeschoben werden. Festnahmen fanden in der Vergangenheit sogar mitten in der Nacht, am Arbeitsplatz, bei den Behörden oder in der Schule statt. Fast alles, was sich die Menschen hier erarbeitet und aufgebaut haben, müssen sie dabei zurücklassen. Teilweise wurden auch willkürlich einzelne Familienmitglieder abgeschoben, um den Rest der Familie zur „Ausreise“ zu bewegen.

Außerdem werden den Geflüchteten die Kosten der Abschiebehaft und der Abschiebung in Rechnung gestellt. Die Zahlung wird zur Bedingung einer Wiedereinreise gemacht. Oft handelt es sich dabei um mehrere tausend Euro.

In Bezug auf die Sammellager warnt der Bundesfachverband unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V (BuMF) vor einer Dauerkasernierung und Desintegration von Flüchtlingskindern. Werden Kinder und Jugendliche in Erstaufnahme – und Ausreiseeinrichtungen untergebracht, statt auf die Kommunen verteilt, sind sie in den meisten Bundesländern nicht schulpflichtig.

Stop deportation – Flucht ist kein Verbrechen – kein Mensch ist illegal – keine Inhaftierung Geflüchteter und Migrant_innen.

  • AntiRA-Netzwerk Baden-Württemberg
  • www.stop-deportation.de
  • info@stop-deportation.de

 

Gegen das Abschiebegefängnis, die Ausweitung des Abschiebegewahrsams und die weitere Aushöhlung des Asylrechts Mittwoch, 15. März 2017, 19.30 Uhr, DGB-Haus in Pforzheim, Rathgebstr. 23 Warum wollen wir in Pforzheim vor dem Abschiebegefängnis demonstrieren? Der Europäische Gerichtshof hat 2014 die langjährige und rechtswidrige Praxis, Geflüchtete in normalen Justizvollzugsanstalten (JVA) einzusperren, wie beispielsweise in Mannheim, gestoppt. Die…