Lassen wir es nicht zu, dass ein legitimer Protest von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen weiter kriminalisiert wird.

Auch in Landeserstaufnahmeeinrichtungen gelten Grund- und Menschenrechte

Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind politische Institutionen, Lager, in denen zahlreiche eingeschränkte Rechte für Geflüchtete wirken. Geflüchtete werden zu streng kontrollierten und überwachten Personen, zu Strichcodes, zu Nummern. Der Tagesablauf ist reglementiert. Wer zu spät zur Essensausgabe kommt, bekommt kein Essen. Durch sogenannte gemeinnützige Arbeit werden für 80 Cent/Stunde Menschen zur ‘Arbeit’, die der Aufrechterhaltung der Einrichtung dient, gezwungen. Wer sich weigert wird sanktioniert. Einschränkungen der persönlichen Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts finden täglich statt. Menschen werden verwaltet. Dazu braucht es Hausmeister, Securities, eine Betreiberfirma, eine Verwaltung, Sozialarbeiter*innen, eine Essensfirma, die Polizei und weitere mehr. Alles in allem sind Lager ein perfides Konstrukt der Isolation und Überwachung unter einem demokratischen Deckmantel. Und genau da wo die persönlich Freiheit und die Selbstbestimmung angegriffen wird, etabliert sich ein Verwal-tungsalltag, bei dem auch Grund- und Menschenrechte für Geflüchtete latent immer mehr unterlaufen werden. Und so ist es kein Zufall, dass sich in den EA‘s eine Eigendynamik entwickelt in der dann Polizeiaktionen, wie die am 3. Mai 2018, stattfinden können.

Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt

Obwohl die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 GG „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt ist, wurde am 3. Mai 2018 von mehr 500 Polizeibeamte gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die daraus entwickelten Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, werden den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder tätlichem Angriff ausgelegt. Wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben, sind Grund- und Menschenrechte nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht durch Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten wie jedem anderen Bevölkerungsteil auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu. Unter diesem Schutz stand auch der sehr spontane Protest am 30. April 2018.

Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden.

Wir dürfen nicht zulassen, dass durch staatliche Stellen, einer politischen Staatsanwaltschaft, Parteien, einer rassistischen Ellwangen-Hysterie oder durch eine undifferenzierte Presseberichterstattung, die Rechte der Geflüchteten noch weiter zu ihrem Nachteil verschoben werden. Es geht hier grundsätzlich um die Verteidigung von Grund- und Menschen-rechte. Gesetze wie das „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ dürfen nicht in Kraft treten. Die Angriffe auf die ‘Unverletzlichkeit der Wohnung’ müssen mit aller Deutlichkeit verurteilt werden. Sämtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Ellwangen stehen, müssen sofort eingestellt werden.Kommt am Donnerstag den 14. März 2019 zur Mahnwache, zu den beiden Prozessen und zur Kundgebung nach Ellwangen.Ob Ellwangen, Donauwörth, Donaueschingen oder andere EA‘s, diese Zentren dürfen keine Einrichtungen der Rechtslosigkeit sein. Grund- und Menschenrechte gelten auch für Menschen die darin leben müssen.

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Auch in Landeserstaufnahmeeinrichtungen gelten Grund- und Menschenrechte Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind politische Institutionen, Lager, in denen zahlreiche eingeschränkte Rechte für Geflüchtete wirken. Geflüchtete werden zu streng kontrollierten und überwachten Personen, zu Strichcodes, zu Nummern. Der Tagesablauf ist reglementiert. Wer zu spät zur Essensausgabe kommt, bekommt kein Essen. Durch sogenannte gemeinnützige Arbeit werden für 80 Cent/Stunde Menschen zur…